Das Bundesteilhabegesetz und wirkungsorientiertes Controlling in der Sozialwirtschaft

Die ConSozial zeigt, warum wirkungsorientiertes Controlling mehr Datenintegration in der Sozialwirtschaft benötigt

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Saxess auf der Consozial 2018

Saxess Software war zum ersten Mal auf der ConSozial 2018 als Aussteller vertreten. Während im Kongresszentrum der Messe Nürnberg gleichzeitig weiter am Bundesteilhabegesetz gefeilt wurde, zeigte sich bei uns am Stand großes Interesse an Lösungen für die Datenintegration in der Sozialwirtschaft und Möglichkeiten, einfache Standardauswertungen zu generieren – beides auch Grundfunktionen für ein wirkungsorientiertes Controlling, dass im Zuge des Bundesteilhabegesetzes immer größere Bedeutung erlangt.

Unter dem Motto „Digitalisierung menschlich gestalten“ fand die diesjährige ConSozial 2018 vom 07.-08.11.2018 auf der Messe Nürnberg statt. Trotz einer beeindruckenden Zahl von Ausstellern für ERP-Lösungen stellte sich in den Keynotes und Vorträgen schnell heraus, dass Digitalisierung auch für die Sozialwirtschaft einfach ein sehr weites Feld ist, das bei der digitalen Endgeldabrechnungen anfängt und bei der digitalen Teilhabe aufhört. Neben Themen, wie soziale Einrichtungen Ihre Website fit machen oder online Beratungstermine vergeben können sowie den ersten Pflege-Roboter auf dem Caritas-Stand, fanden die Themen Controlling, Business Intelligence und Datenintegration in der Sozialwirtschaft eher wenig Beachtung.

Starker Bedarf aber kein Thema auf der ConSozial 2018: Datenintegration in der Sozialwirtschaft und wirkungsorientiertes Controlling

Eigentlich verwunderlich, wo ein paar Etagen über der Messe weiter fleißig am Bundesteilhabegesetz gewerkelt wurde, welches die Fokussierung auf ein wirkungsorientierteres Controlling vorantreiben wird. Denn mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz haben Leistungsträger ein Prüfungsrecht und Leistungserbringer müssen nachweisen, dass ihre Maßnahmen einerseits wirksam waren und den Betroffenen mehr Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht haben sowie andererseits auch noch wirtschaftlich durchgeführt wurden. Natürlich gibt das Gesetz nur die Rahmenbedingungen vor und inzwischen beschäftigen sich Universitäten und Consulting-Unternehmen damit, dieses wirkungsorientierte Controlling in Definitionen und Kennzahlen zu fassen. Die Erkenntnisse dazu sind noch diffus und heiß diskutiert, Forschungsergebnisse fehlen. Auch deshalb eignet es sich wohl noch nicht zum öffentlichen Thema, welches auf der ConSozial diskutiert werden sollte.

Doch an einer Stelle könnte man schon einmal ganz pragmatisch ansetzen, nämlich bei der Datenintegration in der Sozialwirtschaft. Denn egal, welche Kennzahlen am Ende ausgespuckt werden sollen: Wirkungsorientiertes Controlling benötigt Daten und zwar mehr, als bisher in der Finanzbuchhaltung im ERP-System erfasst werden. Es geht nämlich nicht nur um die Kosten, sondern z.B. auch um Belegungszahlen, Pflegegrade, Mitarbeiterqualifizierungen, Mitarbeiteranwesenheit etc. Wenn es dann im wirkungsorientierten Controlling auch darum geht, festzustellen, ob ein Patient durch Gesundung mehr Teilhabe am sozialen Leben hat, dann spielen auch Untersuchungsergebnisse, Gesundheitsmesswerte, Medikationen eine Rolle – Daten, die nicht in den ERP-Systemen liegen, sondern in gesundheitsspezifischen Systemen. Diese sollten erst einmal besser miteinander vernetzt werden. Dies passiert durch Datenintegration und Schnittstellen- am besten standardisiert. Ebenso standardisiert sollten dann auch einfache Auswertungsmöglichkeiten sein, wofür jetzt nicht gleich ein BI-Tool gebraucht wird. Dafür ist OCT mit seinen Standardschnittstellen zu mehr als 100 ERP-Systemen – auch in der Sozialwirtschaft – prädestiniert und bietet mit dem neuen Webclient auch eine gute Grundlage zur Darstellung von Standardauswertungen.

Vernetzung von Systemen durch Datenintegration in der Sozialwirtschaft auch bezüglich Umsetzung der DSGVO ein Thema

Doch auch abseits vom wirkungsorientierten Controlling gibt es Bedarf an Datenintegration in der Sozialwirtschaft z.B. im Zuge der DSGVO. Wenn der Bewohner eines Pflegeheims dieses zum Beispiel wechselt, dann sollte er seine Daten zum neuen Leistungserbringer mitnehmen können. Arbeiten beide Institutionen nicht mit demselben ERP-System, wird es schon kritisch und einem Mitarbeiter steht eine lange Nacht für die manuelle Datenübertragung bevor. Und all das, weil die ERP-Systeme in der Sozialwirtschaft untereinander gar nicht oder nur rudimentär vernetzt sind. Diesem Thema hat sich der Fachverband für Informationstechnologie in der Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz e.V.) angenommen, doch es fehlt noch an dem nötigen Fachwissen in der Datenintegration.

Fazit: Es gibt viel Bedarf an Datenintegration in der Sozialwirtschaft im Zuge eines wirkungsorientierten Controllings, aber auch noch viel zu tun.

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